Gen- und Zelltherapie: eigene Richtlinie für qualitätssichernde Anforderungen
Gen- und Zelltherapeutika erhalten durch die neue Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses einen neuen Stellenwert: Die Richtlinie ATMP-QS-RL bündelt die qualitätssichernden Anforderungen für Arztpraxen und Krankenhäuser, die Patientinnen und Patienten mit Gen- und Zelltherapeutika behandeln und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen wollen.